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Nutzungsbedingungen der Plattform Manola

Stand 19.10.2026

Anbieter: dasistweb GmbH, Spinnereiinsel 3d, 83059 Kolbermoor, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Weinmayr — nachfolgend „Manola“.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Manola (nachfolgend „Plattform“) zwischen Manola und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam „Parteien“).

1.2 Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt Manola keine Verträge.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Manola ihnen nicht widerspricht oder Leistungen in ihrer Kenntnis erbringt.

2. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

2.1 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos durch Manola oder mit einer Bestätigung in Textform zustande.

2.2 Manola stellt dem Kunden die Vertragsbestandteile bei Vertragsschluss zum Abruf und zur Speicherung bereit. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB findet keine Anwendung.

2.3 Vertragsbestandteile sind

a) individuelle Vereinbarungen der Parteien in Textform;
b) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für die Plattform Manola mit ihren Anlagen (nachfolgend „AVV“);
c) diese Nutzungsbedingungen einschließlich des Service Level Agreements für die Plattform Manola (nachfolgend „SLA“) und des Annex „Anbieterwechsel“;
d) die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und die Preisliste.

Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge nach Ziffer 1.2 der AVV.

2.4 Der Kunde hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten sowie die in der Plattform hinterlegten Administratoren aktuell.

3. Leistungen

3.1 Manola stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags über das Internet bereit. Den Funktionsumfang regelt die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs, die Vergütung die Preisliste unter https://manola.ai/pricing, jeweils in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. „Nutzer“ sind die Personen, die die Plattform für den Kunden verwenden. „Administratoren“ sind die Nutzer, die in der Plattform als Administrator hinterlegt sind. Sie legen die Rechte der übrigen Nutzer fest. „Endkunden“ sind die Personen, die über die Plattform oder über Anwendungen des Kunden, die die Plattform anbinden, mit dem Kunden kommunizieren.

3.2 Übergabepunkt ist der Übergang des von Manola genutzten Rechenzentrums zum Internet. Internetverbindung, Hard- und Software des Kunden gehören nicht zur Leistung.

3.3 Die Plattform bindet Sprachmodelle dritter Anbieter (nachfolgend „Modellanbieter“) und von Manola selbst betriebene Modelle ein. Modellwahl und Verarbeitungsstufen regelt Ziffer 14.1 der AVV. Soweit die Leistungsbeschreibung es vorsieht, kann der Kunde eigene Modelle oder Modelle aus eigenen Verträgen einbinden (nachfolgend „vom Kunden eingebundene Modelle“). Diese liegen vollständig in der Verantwortung des Kunden. Datenschutzrechtlich gilt Ziffer 9.7 der AVV. Ein Anspruch auf Unterstützung eines bestimmten Endpunkts, Anbieters oder Modells besteht nicht.

3.4 Manola kann Modelle ergänzen sowie aus triftigem Grund austauschen oder einstellen, insbesondere wenn ein Modellanbieter ein Modell abkündigt. Austausch und Einstellung eines Modells kündigt Manola mindestens 14 Tage vorher an. Nach einem Austausch bleibt das bisherige Modell 30 Tage parallel verfügbar, soweit der Modellanbieter es weiter bereitstellt. Stellt ein Modellanbieter ein Modell kurzfristiger ein, informiert Manola den Kunden unverzüglich. Ein Ersatzmodell liegt innerhalb der vom Kunden gewählten Verarbeitungsstufe. Für neue Modellanbieter gilt Ziffer 9.2 der AVV.

3.5 Im Übrigen darf Manola die Plattform ändern, wenn dies aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder technischen Gründen erforderlich ist oder den vereinbarten Funktionsumfang nur unerheblich einschränkt. Weitergehende Änderungen richten sich nach Ziffer 18.

3.6 Geschuldet sind die Bereitstellung der Plattform mit den Funktionen des gewählten Tarifs, die Übermittlung der Eingaben an das gewählte oder voreingestellte Modell und die Rückgabe der Ausgabe. Verfügbarkeit, Antwortzeit und Leistungsfähigkeit der Modelle sind nicht geschuldet. Das gilt für Modelle der Modellanbieter, von Manola selbst betriebene und vom Kunden eingebundene Modelle. Fällt ein von Manola bereitgestelltes Modell aus, stellt Manola ein Ersatzmodell derselben Verarbeitungsstufe bereit, soweit eines verfügbar ist. Ausgaben werden maschinell mit Sprachmodellen erzeugt. Ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung sind nicht geschuldet. Die Einschränkung der Modellauswahl durch die gewählte Verarbeitungsstufe ist kein Mangel.

4. Service Level Agreement, Zusatzleistungen

4.1 Verfügbarkeit, Wartung und Support richten sich nach dem SLA.

4.2 Leistungen, die über die Bereitstellung der Plattform und den Support nach dem SLA hinausgehen, erbringt Manola nach vorheriger Ankündigung gegen Vergütung zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Manola. Für Datenexport und Anbieterwechsel gelten Ziffer 8.2 und der Annex.

5. Nutzungsrechte

5.1 Manola räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Dazu gehört, die Plattform, auch über ihre Schnittstellen, in eigene Websites, Anwendungen und Kanäle einzubinden und seinen Endkunden zugänglich zu machen.

5.2 Die Nutzung ist auf den im Tarif vereinbarten Umfang beschränkt. Manola darf die Nutzung darauf begrenzen. Zugangsdaten sind personengebunden. Der Kunde darf die Plattform nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen, weitervertreiben oder Nutzungsrechte unterlizenzieren.

5.3 Der Kunde darf die Plattform nicht zurückentwickeln, ihre Sicherheitsmechanismen umgehen, automatisiert auslesen oder zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts nutzen. Die §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

5.4 Alle Rechte an der Plattform verbleiben bei Manola oder ihren Lizenzgebern.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verantwortet die Kundeninhalte (Ziffer 8.1) sowie Konfiguration und Einsatz seiner Agenten und Workflows. Er stellt sicher, dass Kundeninhalte keine Rechte Dritter verletzen und die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt wird. Seine datenschutzrechtliche Verantwortung regeln die Ziffern 3.2 und 4.2 der AVV.

6.2 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und meldet Manola einen Verdacht auf Missbrauch seines Kontos unverzüglich.

6.3 Der Kunde nutzt die Plattform nicht in einer Weise, die ihre Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit beeinträchtigt.

6.4 Der Kunde sichert die Originale hochgeladener Inhalte außerhalb der Plattform. In der Plattform erzeugte Inhalte, die er außerhalb benötigt, sichert er über die Exportfunktionen.

6.5 Für die Modelle gelten ergänzend die Nutzungsrichtlinien der Modellanbieter, die unter https://manola.ai/legal verlinkt sind. Der Kunde hält sie ein. Verstöße können dazu führen, dass Modelle für ihn eingeschränkt oder gesperrt werden.

7. KI-spezifische Bestimmungen

7.1 Menschliche Aufsicht. Der Kunde stellt eine der Art des Einsatzes angemessene menschliche Aufsicht sicher. Ausgaben, die er selbst verwendet, prüft er vor der Verwendung. Bei Agenten, Workflows und Manola Hey, die ohne vorherige Freigabe durch eine Person antworten oder handeln, besteht die Aufsicht in sorgfältiger Konfiguration, Erprobung vor dem produktiven Einsatz und regelmäßiger Kontrolle im Betrieb.

7.2 KI-Verordnung. Im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (nachfolgend „KI-Verordnung“) ist Manola Anbieter und der Kunde Betreiber der auf der Plattform genutzten KI-Systeme. Jede Partei erfüllt die Pflichten ihrer Rolle. Der Kunde sorgt insbesondere für die KI-Kompetenz seiner Personen (Art. 4 KI-Verordnung) und erfüllt die Pflichten nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung. Er setzt die Plattform nicht so ein, dass Endkunden entgegen Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung nicht erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren.

7.3 Hochrisiko-Einsatz. Die Plattform ist nicht dafür bestimmt, als Hochrisiko-KI-System im Sinne des Art. 6 KI-Verordnung eingesetzt oder in ein solches umgewandelt zu werden (Art. 25 Abs. 2 KI-Verordnung). Setzt der Kunde sie für einen solchen Zweck ein, wird er insoweit Anbieter (Art. 25 Abs. 1 KI-Verordnung), erfüllt die damit verbundenen Pflichten selbst und stellt Manola von Ansprüchen Dritter aus diesem Einsatz frei. Ziffer 15 gilt entsprechend.

7.4 Schnittstellen und Aktionen. Verbindet der Kunde die Plattform mit eigenen oder fremden Systemen oder erlaubt er Agenten und Workflows Aktionen, verantwortet er Berechtigungen, Konfiguration und Folgen dieser Aktionen.

8. Kundeninhalte, Datenexport, Löschung

8.1 Kundeninhalte sind alle Inhalte, die der Kunde, seine Nutzer oder Endkunden in die Plattform einbringen oder die dort für den Kunden erzeugt werden, einschließlich der Protokolle nach Ziffer 14.3 der AVV und der Konfigurationen. Die Rechte daran verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Manola das nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit und die Export- und Abruffristen beschränkte Recht ein, Kundeninhalte zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Soweit an Ausgaben Rechte entstehen, stehen sie dem Kunden zu. Manola steht nicht dafür ein, dass Ausgaben schutzfähig oder frei von Rechten Dritter sind.

8.2 Den Datenexport unterstützt Manola durch die Exportfunktionen der Plattform. Beim Anbieterwechsel gilt zusätzlich der Annex. Export und Löschung nach Vertragsende richten sich nach Ziffer 13 der AVV, auch für Kundeninhalte ohne Personenbezug.

9. Vergütung und Zahlung

9.1 Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, kann Manola den Zugang nach Ziffer 12 sperren.

9.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aus diesem Vertrag aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag.

9.4 Manola kann die Vergütung mit Wirkung zum Beginn einer Abrechnungsperiode ändern, wenn sie die Änderung mindestens sechs Wochen vorher in Textform ankündigt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Darauf weist Manola in der Ankündigung hin.

10. Testphase und Beta-Funktionen

10.1 Stellt Manola die Plattform kostenlos zum Test bereit (nachfolgend „Testphase“), endet die Testphase mit Ablauf der mitgeteilten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Vergütungspflicht entsteht erst mit der Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs.

10.2 Als „Beta“ oder „Vorschau“ gekennzeichnete Funktionen (nachfolgend „Beta-Funktionen“) nutzt der Kunde freiwillig. Manola kann sie jederzeit ändern oder einstellen.

10.3 Für die Testphase und für Beta-Funktionen gelten das SLA und die Mängelrechte nach Ziffer 13 nicht.

10.4 In der Testphase haftet Manola nur in den Fällen der Ziffer 14.1.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Der Vertrag läuft für die Abrechnungsperiode des gewählten Tarifs (nachfolgend „Abrechnungsperiode“) und verlängert sich jeweils um eine weitere Abrechnungsperiode. Jede Partei kann ihn zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.

11.2 Kündigungen bedürfen der Textform.

11.3 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Endet der Vertrag vor Ablauf einer im Voraus bezahlten Abrechnungsperiode aus einem Grund, den der Kunde nicht zu vertreten hat, insbesondere nach Ziffer 9.2 der AVV oder Ziffer 18.3, erstattet Manola die auf die Zeit nach Vertragsende entfallende Vergütung anteilig nach Kalendertagen.

12. Sperrung

12.1 Manola kann den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn

a) konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen Ziffer 6 oder 7 oder für rechtsverletzende Kundeninhalte bestehen;
b) dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit der Plattform, anderer Kunden oder Dritter erforderlich ist;
c) die Voraussetzungen der Ziffer 9.2 Satz 2 vorliegen; oder
d) eine Behörde oder ein Gericht dies verlangt.

12.2 Manola beschränkt die Sperrung auf das Erforderliche, informiert den Kunden vorher unter Angabe der Gründe, bei Gefahr im Verzug unverzüglich danach, und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfällt. Während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt die Vergütungspflicht bestehen.

12.3 Meldungen rechtswidriger Inhalte und sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2022/2065 nimmt Manola unter legal@manola.ai entgegen. Kundeninhalte beschränkt Manola nur nach Ziffer 12.1 und 12.2.

13. Gewährleistung

13.1 Die Beschaffenheit der Leistungen ergibt sich abschließend aus den Vertragsbestandteilen nach Ziffer 2.3. Werbung und öffentliche Äußerungen begründen keine Beschaffenheit.

13.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

13.3 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform an support@manola.ai. Manola beseitigt Mängel in angemessener Frist. Der Kunde kann die Vergütung nur mindern, wenn Manola einen gemeldeten Mangel nicht in angemessener Frist beseitigt. Die Minderung kann er nicht durch Abzug von der laufenden Vergütung durchsetzen, sondern nur durch Rückforderung.

13.4 Keine Garantien. Angaben in den Vertragsbestandteilen sind Beschreibungen der Beschaffenheit und der Maßnahmen, keine Garantien. Eine Garantie übernimmt Manola nur, wenn sie eine Zusage in Textform ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet.

14. Haftung

14.1 Manola haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie und für arglistig verschwiegene Mängel.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Manola begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist je Vertragsjahr insgesamt auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat oder zu zahlen hatte. Bei kürzerer Vertragsdauer ist sie auf die bis dahin geschuldete Vergütung begrenzt. Die Begrenzung gilt auch für den Rückgriff nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO.

14.3 In den Fällen der Ziffer 14.2 haftet Manola nicht für entgangenen Gewinn.

14.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.5 Für den Verlust von Kundeninhalten haftet Manola in den Fällen der Ziffer 14.2 nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung von Manola und aus den nach Ziffer 6.4 gesicherten Daten.

14.6 Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Manola.

14.7 Ansprüche auf Schadensersatz in den Fällen der Ziffer 14.2 verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen der Ziffer 14.1.

15. Freistellung

15.1 Der Kunde stellt Manola von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass Kundeninhalte, der Einsatz seiner Agenten und Workflows, vom Kunden eingebundene Modelle oder die Nutzung der Plattform durch ihn, seine Nutzer oder Endkunden gegen diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

15.2 Manola informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ohne seine Zustimmung kein Anerkenntnis ab.

16. Vertraulichkeit

16.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind Kundeninhalte und alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind.

16.2 Das gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne ihr Verschulden allgemein bekannt sind oder werden oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat. Eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ist zulässig.

16.3 Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort, für Geschäftsgeheimnisse und Kundeninhalte unbefristet.

17. Referenznennung

Manola darf den Kunden ohne dessen Zustimmung mit Name und Logo als Kunden nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Manola unterlässt die Nennung dann unverzüglich.

18. Änderungen der Nutzungsbedingungen

18.1 Manola kann diese Nutzungsbedingungen, das SLA und die Leistungsbeschreibung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen Änderungen der Rechtslage, behördlicher Vorgaben, der Sicherheitsanforderungen, der Modellanbieter oder der Plattform erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Hauptleistungspflichten und Vergütung ändert Manola auf diesem Weg nicht. Für die Vergütung gilt Ziffer 9.4. Andere Änderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.

18.2 Manola kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Darauf weist Manola in der Ankündigung hin.

18.3 Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung fort. Ist dies für Manola unzumutbar, kann Manola den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Manola. Manola kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

19.3 Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist. Mitteilungen an den Kunden gehen an die Administratoren, in Datenschutzangelegenheiten an die Datenschutzkontakte nach Ziffer 6.2 AVV. Mitteilungen an Manola gehen an legal@manola.ai, in Datenschutzangelegenheiten an datenschutz@dasistweb.de. Für den Support gilt das SLA.

19.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Manola übertragen.

19.5 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

19.6 Stellt Manola diese Nutzungsbedingungen auch in anderen Sprachen bereit, ist die deutsche Fassung maßgeblich.


Annex: Anbieterwechsel

A.1 Geltung. Die Plattform ist ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (nachfolgend „Data Act“). Begriffe haben die Bedeutung nach Art. 2 Data Act. Dieser Annex gilt, wenn der Kunde zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IKT-Infrastruktur wechselt oder seine Daten parallel in einem anderen Dienst nutzt. Insoweit geht er den übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen vor.

A.2 Wechselmitteilung. Der Kunde leitet den Wechsel durch Mitteilung in Textform ein. Die Übergangsfrist beginnt zwei Monate nach Zugang der Mitteilung oder zu einem früheren Zeitpunkt, den der Kunde darin bestimmt.

A.3 Übergangsfrist. Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage. Der Kunde kann sie einmal durch Mitteilung in Textform vor ihrem Ablauf um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlängern. Ist sie technisch nicht einhaltbar, teilt Manola dies innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Wechselmitteilung mit Begründung in Textform mit und nennt eine andere Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Während der Übergangsfrist erbringt Manola die Leistungen weiter, informiert den Kunden über bekannte Risiken für die Kontinuität der Leistungen und hält das vereinbarte Sicherheitsniveau aufrecht. Der Kunde schuldet die Vergütung weiter.

A.4 Exportierbare Daten. Exportierbar sind in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format:

a) vom Kunden hochgeladene Inhalte;
b) Konfigurationen von Agenten, Workflows und Manola Hey;
c) gespeicherte Konversationsverläufe und Protokolle;
d) Nutzerkonten.

Nicht exportierbar sind Suchindizes und Embeddings sowie die Plattform- und Modellkonfiguration von Manola, da sie dem internen Betrieb der Plattform dienen und Geschäftsgeheimnisse oder geistiges Eigentum von Manola oder Dritten sind. Datenstrukturen und Formate beschreibt das Online-Register unter https://manola.ai/legal/switching.

A.5 Unterstützung. Manola unterstützt den Wechsel durch die Exportfunktionen der Plattform und das Online-Register und beantwortet Rückfragen des Kunden zum Export in Textform. Eine weitergehende persönliche Unterstützung schuldet Manola nicht.

A.6 Keine Wechselentgelte. Für den Wechsel und den Export erhebt Manola keine Entgelte.

A.7 Abruffrist. Nach Ablauf der Übergangsfrist stellt Manola die produktive Verarbeitung ein und hält die exportierbaren Daten 30 Kalendertage zum Abruf bereit (Abruffrist, Ziffer 13.1 der AVV). Für die Abruffrist schuldet der Kunde keine Vergütung. Danach löscht Manola alle Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden nach Ziffer 13.2 und 13.3 der AVV, auch ohne Personenbezug.

A.8 Vertragsende. Der Vertrag endet, sobald der Kunde den erfolgreichen Abschluss des Wechsels in Textform mitteilt, spätestens mit Ablauf der Abruffrist. Manola bestätigt dem Kunden das Vertragsende in Textform. Im Voraus gezahlte Vergütung wird nicht erstattet.